Auch wenn es für die meisten Berufsgruppen bei über 18-jährigen keine gesetzlichen Regelungen für eine Einstellungs- oder Berufseignungsuntersuchung gibt, legen viele Menschen sinnvoller weise Wert darauf. Das Ziel ist, zu untersuchen, ob Sie aus gesundheitlicher Sicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes bewältigen können. Dies stellt auch einen Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, wenn sie Arbeiten verrichten sollen, zu denen sie körperlich nicht in der Lage ist. Ansteckungsgefahren für Mitarbeitende sollen durch die Berufseignungs- oder Einstellungsuntersuchung ausgeschlossen werden. Bei einigen Berufsgruppen, wie Busfahrerinnen und Busfahrern oder Lokführinnen und Lokführern spielt der Schutz von Dritten wie Passagieren eine Rolle. Hier ist in der Regel eine Eignungsuntersuchung auch gesetzlich geregelt.
Über die gängige Berufeignungsuntersuchung hinaus, führen wir beispielsweise Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchungen durch. Denn nach §14 Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehangehörige eingesetzt werden. Der Untersuchungsumfang ist hier bindend festgelegt: