Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie zur Bestellung Ihrer Rezepte, Überweisungen und Ähnlichem Folgendes:
Wir respektieren die ärztliche Berufsordnung, die die individuelle Beratung von Patientinnen und Patienten untersagt, die der Ärztin bzw. dem Arzt nicht persönlich bekannt sind. Waren Sie bislang noch nicht bei uns in der Sprechstunde, vereinbaren Sie bitte zunächst telefonisch einen Termin.
Eine Terminvergabe über E-Mail ist leider nicht möglich.
Überweisungen:
Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine allgemeinmedizinische Praxis aufzusuchen, bevor Sie sich an eine Fachärztin oder einen Facharzt wenden. Viele Probleme lassen sich hier bereits lösen. Das ärztliches Team der Landärzte Lachtetal hat einen breiten Überblick zu Ihren bisherigen Krankheitsbildern und kann mögliche Ursachen schneller erfassen. Darüber hinaus werden Sie zu Wechselwirkungen von Medikamenten, geplanten Maßnahmen und die richtige fachliche Weiterbehandlung beraten.
Bei chronischen Erkrankungen kann die Überweisung vorbestellt werden. In allen anderen Fällen ist ein Termin in der Sprechstunde unserer Praxis notwendig. Wir sind jedoch nur dann berechtigt, eine Überweisung auszustellen, wenn eine Erkrankung vorliegt oder vermutet wird. Vor allem Überweisungen für Radiologie und Nuklearmedizin sind nur nach vorheriger Untersuchung durch uns möglich.
Überweisungen zu Vorsorgeuntersuchungen wie von Zahn-, Frauen- und Augenärztinnen und Ärzten sind heute nicht mehr zwingend notwendig.